Immobilienblog
Die Ölheizung muss raus: Was wird gefördert? Ein Überblick
Der Einbau von Ölheizungen soll aus Klimaschutzgründen ab 2026 verboten werden. Das ist im Gebäudeenergiegesetz geregelt, das noch im Januar erlassen werden soll. Wer die alte Heizung ausmustert, kann mit besonders hohen Zuschüssen rechnen. Doch auch sonst sind Förderungen drin. Ein Überblick.
Selbst Eigentümer, die nicht komplett auf erneuerbare Energien umsteigen, können mit Geld rechnen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm "Zukunft Altbau" hin. Der Austausch einer alten Ölheizung gegen eine klimafreundlichere Anlage wird ab diesem Jahr mit einer "Austauschprämie" von bis zu 45 Prozent der Investitionskosten
Kleinreparaturklausel gilt nicht bei einem Absperrventil
Absperrventil nicht von Kleinreparaturklausel umfasstVermieter muss Kosten der Reparatur übernehmenDie Reparatur eines Absperrventils ist nicht von einer mietvertraglichen Kleinreparaturklausel umfasst. Daher muss der Vermieter die Reparatur bezahlen. Dies hat das Amtsgericht Neubrandenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Mietvertragsparteien einer Wohnung Streit darüber, ob die Reparatur eines unter dem Waschbecken befindlichen Eckventils von der Kleinreparaturklausel des Mietvertrags erfasst ist.
Kleinreparaturklausel umfasst nicht AbsperrventilDas Amtsgericht Neubrandenburg entschied, dass das Eckventil nicht in den Bereich der Kleinreparaturklausel falle. Denn das Ventil unterliege nicht dem häufigen
Spekulationsgewinn bei Veräußerung der selbstgenutzten Wohnung
Änderung der Rechtsprechung durch das Urteil des BFH vom 3.9.2019 (Az. IX R 10/19)
Die Veräußerung einer Immobilie des Privatvermögens ist normalerweise steuerpflichtig, wenn der Verkauf innerhalb von 10 Jahren nach der Anschaffung stattfindet. Maßgeblich für die Berechnung der Frist sind die beiden notariellen Kaufverträge, nicht der Lastenwechsel und auch nicht die Umschreibung im Grundbuch.
Eine Ausnahme gilt gem. § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, wenn es sich bei der Immobilie um die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung handelt. Hier gibt es zwei Alternativen, in denen der Gewinn steuerfrei ist:
Alternative 1Der Veräußerungsgewinn ist steuerfrei, wenn die
Hausmeister-Notdienst ist nicht über Betriebskosten umlegbar
Eine Notdienstpauschale des Hausmeisters zählt nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten, sondern zu den Verwaltungskosten. Diese muss der Vermieter tragen.
Hintergrund: Vermieter legt Notdienstpauschale als Betriebskosten umDie Vermieterin und die Mieter einer Wohnung streiten über eine Position aus einer Betriebskostenabrechnung. In dieser hatte die Vermieterin eine „Notdienstpauschale“ für den Hausmeister auf die Mieter umgelegt. Diese erhielt der Hausmeister für seine Notdienstbereitschaft bei Störungen wie
Stromausfall, Ausfall der Heizung oder Wasserrohrbrüchen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten.
Die Mieter zahlten den auf diese Position entfallenden Betrag nicht. Nach ihrer Auffassung handelt es sich nicht um umlagefähige
Mietspiegel: Was qualifiziert als Dusche? Mieterhöhung
Wenn ein Mensch in einer Badewanne sitzt, einen
Brauseschlauch in der Hand hält und ein kräftiger Wasserstrahl sich über seinen
Körper ergießt, dann duscht er nicht. So lässt es sich jedenfalls kühn aus
dem Urteil des Amtsgericht Köpenick schlussfolgern.
Das Gericht entschied: Die Möglichkeit, sich mit einer Handbrause in der Badewanne sitzend zu duschen, sei keine zeitgemäße Duschgelegenheit. Es sei zwar eine Ganzkörperberegnung möglich, doch es fehle eine Duschabtrennung, um das Bad vor Spritzwasser zu schützen und die Privatsphäre des Duschenden zu wahren.
Daher könne nicht von einer Duschmöglichkeit im Sinne des Berliner Mietspiegels ausgegangen werden. Dieser Fakt müsse als “wohnwertminderndes Merkmal” bei einer angestrebten Mieterhöhung berücksichtigt werden.
(Amtsgericht Köpenick – Urteil vom 17.3.2015, 3 C 267/14)